Konzern

Konzern
I. Charakterisierung:1. Begriff: Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen K. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Liegt ein  Beherrschungsvertrag oder eine  Eingliederung vor, sind die Unternehmen als unter einheitlicher Leistung zusammengefaßt anzusehen. Sind rechtlich selbstständige Unternehmen, ohne dass das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden auch sie einen K. (§ 18 AktG).
- Vgl. auch  Konzernunternehmen,  verbundene Unternehmen.
- 2. Konzernarten: a) Aufgrund der im Konzern überwiegenden Bindung:  Beteiligungskonzern,  Vertragskonzern, Eingliederungskonzern ( Eingliederung).
- b) Nach den die Konzernierung verursachenden Interessen:  Finanzkonzern,  Sachkonzern.
- c) Nach der Art der produktionstechnischen Zusammenfassung: Horizontalkonzern, Vertikalkonzern, diagonaler Konzern;  Mischkonzern.
- d) Nach Art des Abhängigkeitsverhältnisses:  Koordinationskonzern,  Subordinationskonzern.
- e) Nach der internen Struktur: Einstufiger Konzern,  mehrstufiger Konzern.
- 3. Auswirkungen: Die Konzentration des Kapitals oder auch der Managerleistung durch Personalunion im Vorstand und in den gegenseitigen Aufsichtsräten bewirkt die Koordinierung der Gesamtfertigung sämtlicher zum K. gehöriger Betriebe und Unternehmungen, die ähnlich wie im  Trust horizontal oder vertikal miteinander verbunden sein können.
- 4. Ziel: Rationalisierung des technischen Produktionsablaufs, nicht Marktbeherrschung oder Zentralisierung der Finanzierung. Das gegenseitige Interesse an der Wirtschaftlichkeitssteigerung und Rationalisierung wird durch Gewinnpoolung oder gegenseitige Dividendenzusage gesichert.
- 5. Mitbestimmung:  Mitbestimmung im Konzern,  Konzernbetriebsrat.
II. Rechnungslegungs-Sondervorschriften:Gelten bes. für den  Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und die  Konzernabschlussprüfung (§§ 290–324 HGB); weitere Vorschriften im Publizitätsgesetz vom 15.8.1969 ( Rechnungslegung). Literatursuche zu "Konzern" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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Synonyme:

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  • Konzern — Sm Zusammenschluß von Unternehmen erw. fach. (20. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus ne. concern Firma, Unternehmen; Interesse , einer Ableitung von ne. concern betreffen, angehen , dieses aus frz. concerner, aus l. concernere, zu l. cernere (crētum)… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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  • Konzern — Großunternehmen; Gesellschaft; Gruppe * * * Kon|zern [kɔn ts̮ɛrn], der; [e]s, e: Zusammenschluss zweier oder mehrerer selbstständiger Firmen gleicher, ähnlicher oder sich ergänzender Produktion. Syn.: ↑ Unternehmen. Zus.: Automobilkonzern,… …   Universal-Lexikon

  • Konzern — Unternehmen; (Wirtsch.): Konzernunternehmen, [Konzern]unternehmung. * * * Konzern,der:Großunternehmen+Trust·Kartell·Syndikat♦umg:+Multi KonzernUnternehmen,Betrieb,Werk,Anlage,Fabrik,Gesellschaft,Handelsgesellschaft,Aktiengesellschaft,Kommanditgese… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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  • Konzern — Kon·zẹrn der; s, e; Kollekt, Ökon; mehrere große Firmen, die sich zu einer größeren Einheit zusammengeschlossen haben und zentral geleitet werden, aber rechtlich selbstständig sind <ein multinationaler Konzern> || K: Industriekonzern,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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